Dieser absurde Grund verhindert lebendigere Alsterfleete

Die ZEIT hat vor kurzem einen Artikel veröffentlicht, der sich mit einer großen Hürde auf dem Weg zu ökologischeren Innenstadtgewässer in Hamburg beschäftigt: Die Wasserfläche weiter Bereiche rund um die Außenalster ist denkmalgeschützt. Denn die spiegelglatte Oberfläche sei ein Kennzeichen der Alsterfleete. Natur in Form von Wasserpflanzen, ist deshalb vielerorts nicht zulässig.

Eine denkmalgeschützte Wasseroberfläche?

 Das ist aus unserer Sicht eine falsche Entscheidung.

Zum einen ist der Denkmalschutz an dieser Stelle zweifelhaft. Die Fleete und Kanäle waren zu Zeiten, als sie noch als Transportweg genutzt wurden, von Schuten und anderen Nutzfahrzeugen bedeckt. Eine glatte Wasserfläche war da die große Ausnahme. Damit richtet sich der Denkmalschutz nicht an der historischen Situation aus. Für freie Wasserflächen, die es früher nicht gab, sollten keine Denkmäler geschaffen werden.

 

Mehr Leben für die Alsterfleete

 Zum anderen ist die natur- und umweltschonende Entwicklung unserer Gewässer eine ebenso wichtige Aufgabe. Sie ist, genau wie der Denkmalschutz, gesetzlich festgeschrieben. Das heißt: Da, wo es möglich ist, müssen wir der Natur wieder Raum geben. Zum Beispiel durch Vegetationsinseln in Fleeten und Kanälen. Hier müssten zwischen Denkmalschutz und Naturschutz Kompromisse gefunden werden. Gerade in Zeiten von Klima- und Artenkrise.

 

 Ziel müsste es sein, dass entlang der Innenstadtgewässer ein naturnahes Band von Ufer- und Wasserpflanzen die Lebensverhältnisse in der Alster und ihren Kanälen und Fleeten verbessert. An manchen Stellen reicht der Platz nicht, weil die vielfältigen Nutzungen Vorrang haben. Aber in den meisten Gewässerabschnitten könnten Vegetationsbänder auf ein bis zwei Meter Breite eingerichtet werden, ohne eine gegenwärtige Nutzung einzuschränken.

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